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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Fahrradschachtel – Feuerbacher Maximilian

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen, Reparaturen und Warenlieferungen, die von Fahrrad Schachtel – Feuerbacher Maximilian (im Folgenden „Werkstatt“) erbracht werden.
Mit der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen erkennt der Kunde diese AGB an.

2. Vertragsabschluss

(1) Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots der Werkstatt oder durch die Übergabe des Fahrrads zur Reparatur zustande.
(2) Eine schriftliche Bestätigung des Auftrags ist nicht erforderlich, es sei denn, der Kunde fordert diese ausdrücklich.
(3) Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags bedürfen der Zustimmung beider Parteien.

3. Dienstleistungen und Preise

(1) Die Werkstatt bietet Reparaturen, Wartung, Inspektionen und den Verkauf von Ersatzteilen, Zubehör und Fahrrädern an.
(2) Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes angegeben ist.
(3) Preisänderungen bleiben vorbehalten, sofern sie vor Auftragserteilung mitgeteilt werden.

4. Kostenvoranschläge

(1) Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart.
(2) Wird der Kostenvoranschlag nicht angenommen, kann die Werkstatt die entstandenen Prüf- und Arbeitskosten berechnen.
(3) Sollte der tatsächliche Reparaturaufwand den Kostenvoranschlag erheblich überschreiten, wird der Kunde vorab über die Mehrkosten informiert.
(4) Kostenvoranschläge werden nicht kostenfrei erstellt.

5. Reparaturauftrag, Abholung und Pfandrecht

(1) Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrrad nach Fertigstellung innerhalb von 7 Tagen nach Benachrichtigung abzuholen.
(2) Wird das Fahrrad nicht innerhalb dieser Frist abgeholt, kann die Werkstatt eine Lagergebühr in Höhe von 2 € pro Kalendertag erheben.
(3) Nach Ablauf von 30 Tagen ist die Werkstatt berechtigt, das Fahrrad nach vorheriger schriftlicher Benachrichtigung zu veräußern oder anderweitig zu verwerten, um die entstandenen Kosten zu decken.
(4) Die Werkstatt hat gemäß § 647 BGB ein Pfandrecht am Fahrrad des Kunden für alle Forderungen aus dem Auftrag.
(5) Nach Ablauf der Abholfrist erfolgt die Lagerung auf Risiko des Kunden.

6. Gewährleistung

(1) Die Werkstatt gewährleistet, dass Reparaturen und Wartungsarbeiten fachgerecht ausgeführt werden.
(2) Auf durchgeführte Arbeiten und verbaute Ersatzteile wird eine Gewährleistung von 6 Monaten gewährt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(3) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, äußere Einflüsse oder natürliche Abnutzung entstehen.
(4) Bei Verwendung gebrauchter Ersatzteile kann die Gewährleistung verkürzt oder ausgeschlossen werden, sofern dies vorher vereinbart wurde.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich nach Feststellung schriftlich anzuzeigen.

7. Haftung

(1) Die Werkstatt haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung oder eigenmächtige Eingriffe des Kunden entstehen, übernimmt die Werkstatt keine Haftung.
(3) Die Werkstatt haftet nicht für Gegenstände, die sich im oder am Fahrrad befinden (z. B. Taschen, Akkus, Tachos, Beleuchtung, Schlösser, Zubehör etc.), sofern diese nicht ausdrücklich zur Aufbewahrung übergeben wurden.

8. Zahlung und Eigentumsvorbehalt

(1) Die Zahlung erfolgt nach Abschluss der Reparatur oder Dienstleistung in bar, per EC-Karte, Überweisung oder mittels anderer vereinbarter Zahlungsmethoden.
(2) Bei Zahlungsverzug ist die Werkstatt berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu berechnen.
(3) Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das Eigentum an eingebauten oder gelieferten Ersatzteilen bei der Werkstatt.

9. Datenschutz

Die Werkstatt verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten des Kunden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO) zu schützen.
Details sind in der Datenschutzerklärung der Werkstatt geregelt, die auf Anfrage oder über die Website eingesehen werden kann.

10. Probefahrten und Testfahrten

Die Werkstatt ist berechtigt, mit dem Fahrrad Probefahrten durchzuführen, um Reparaturergebnisse und die Verkehrssicherheit zu überprüfen.

11. Entsorgung und Altteile

(1) Alte oder ausgebaute Teile werden von der Werkstatt entsorgt, sofern der Kunde bei Auftragserteilung nichts anderes bestimmt.
(2) Eine Rückgabe ausgebauter Altteile ist nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden möglich.

12. Schlussbestimmungen

(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Werkstatt in Tübingen.

Stand: Oktober 2025

Maximilian Feuerbacher

Waldenbucherstrasse 79

72135 Dettenhausen

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